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EU-Bauproduktenverordnung
Im Januar 2011 wurde die neue EU-Bauproduktenverordnung vom Europäischen Parlament angenommen. Sie ist seitdem für alle Mitgliedstaaten unmittelbar verbindlich. Die durch sie abgelöste Bauproduktenrichtlinie kann aber in einer zweijährigen Übergangsfrist noch angewendet werden. Ab dem 1. Juli 2013 ist dann ausschließlich die neue Verordnung gültig.
Im Anhang 1 der Bauproduktenverordnung werden Grundanforderungen an Bauwerke genannt, die in vielerlei Hinsicht die wesentlichen Aspekte der Nachhaltigkeit berühren:
Grundanforderung 1: Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
Grundanforderung 2: Brandschutz
Grundanforderung 3: Hygiene, Gesundheit und Umwelt
Grundanforderung 4: Nutzungssicherheit
Grundanforderung 5: Lärmschutz
Grundanforderung 6: Energieeinsparung und Wärmeschutz
Grundanforderung 7: Nachhaltige Nutzung der natürlichen
Die Bauproduktenverordnung enthält als neue Grundanforderungen:
- Nr. 3 "Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz"
Danach müssen Bauwerke so entworfen und ausgeführt sein, dass sie sich über ihre gesamte Lebensdauer hinweg weder bei Errichtung, Nutzung oder Abriss übermäßig stark auf die Umweltqualität oder das Klima auswirken.
- Nr. 7 "Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen".
Danach müssen Bauwerke so entworfen, errichtet, betrieben und rückgebaut werden, dass die natürlichen Ressourcen nachhaltig genutzt werden.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) erläutert auf seinem Informationsportal www.nachhaltigesbauen.de: „Für diese Grundanforderung (Nr. 7) sowie die Grundanforderung Nr. 3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz können EPDs nach EN 15804 direkt als Nachweise herangezogen werden.“
Mehr zu EPDs finden Sie unter Umwelt-Produktdeklarationen.
Ansprechpartner Nachhaltigkeit
Raban Siebers, MSc
Tel. 0211 / 6707-560
Fax 0211 / 6707-829
raban.siebers(at)bauforumstahl.de
Grundlagen
Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates (Amtsblatt der Europäischen Union v. 4.4.2011) mehr

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